Motorrad­versicherung Vergleich
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Zum Jahresende oder zum Start und Ende der Motorradsaison begeben sich viele Motorradhalter auf die Suche nach der passenden Versicherung für ihr Motorrad. Dank unseres Motorradversicherungsvergleichs ist die individuell geeignetste Motorradversicherung schnell gefunden. Hinzu kommt: Für einen Vergleich der Versicherungen benötigen Sie nur wenig Zeit und möchten Sie die Versicherung wechseln, gelingt dies in wenigen Minuten. Doch warum ist ein Vergleich so wichtig, und worauf müssen Sie bei der Auswahl einer Motorradversicherung achten?

Kurzgefasst: Motorradversicherungen vergleichen spart bares Geld

  • Die Motorradhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Eine freiwillige Vollkaskoversicherung macht vorwiegend teuren und neuen Motorrädern Sinn.
  • Bei preiswerten oder älteren Maschinen reicht eine Motorrad-Teilkasko, häufig ist sogar eine Haftpflicht ausreichend.
  • Das Preis-Leistungs-Spektrum ist aufgrund der Vielzahl an Tarifen enorm. Daher empfehlen wir einen sorgfältigen Vergleich, bevor Sie einen Vertrag abschließen.

Leichtkrafträder oder Motorroller sind für viele Jugendliche der Einstieg in ein motorisiertes Leben. Abhängig vom Fahrzeugtyp kann ein Führerschein für diese Krafträder zum Teil schon ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Später sorgen leistungsstärkere Motorräder bei vielen Menschen für besonderen Fahr- und Freizeitspaß.

Haftpflichtversicherung auf für Mopeds und Vespas verpflichtend

Ohne Motorradhaftpflicht dürfen allerdings auch Mopeds oder Vespas nicht auf der Straße unterwegs sein. Eine Kfz-Haftpflicht ist auch für diese Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzansprüche dritter Personen ab und wird durch das Versicherungskennzeichen auf dem Nummernschild des Fahrzeugs sowie durch die eVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung nachgewiesen. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist sinnvoll, um sich gegen Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern.

Unterschiedliche Motorradarten

Krafträder gibt es in vielen Varianten und mit unterschiedlichen technischen Eigenschaften. In die Gruppe der Leichtkrafträder fallen etwa Mofas, Mopeds oder Motorroller, die sich von „echten“ Motorrädern durch ihre Leistung und ihren Hubraum unterscheiden.

  • Mofas gelten in Deutschland als Fahrräder mit Hilfsmotor, jedoch gleichzeitig als Kleinkrafträder, für die eine Kfz-Versicherung abgeschlossen werden muss. Sie sind einspurig und einsitzig. Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung können sie ab dem Alter von 15 Jahren gefahren werden. Alternativ ist die Mofa-Nutzung mit einem Führerschein einer beliebigen Klasse möglich.
  • Motorroller sind einspurige Kleinkrafträder mit durchstieg, die häufig mit einem Automatikgetriebe ausgestattet sind. Sie erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und verfügen über einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern (cm³). Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 cm³ kann ebenfalls ab dem 15. Lebensjahr erworben werden, Fahrten ins Ausland sind damit jedoch erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Separate Bestimmungen gelten für Motorroller mit größerem Hubraum – sie fallen entweder in die Klasse der Leichtkrafträder oder gelten als sogenannte Großroller. Auf dem Markt werden Motorroller mit einem Hubraum bis zu 650 cm³/50 PS angeboten, die Maximalgeschwindigkeiten von bis zu 160 Kilometern pro Stunde erreichen können. Der Abschluss einer Kfz-Versicherung ist jedoch auch für Motorroller bis 50 cm³ Pflicht.
  • Leichtkrafträder verfügen über einen Hubraum zwischen 50 und 125 cm³ und erbringen eine Leistung von höchstens 15 PS. Sie dürfen ab dem Alter von 16 Jahren mit den Führerscheinklassen A1 oder 1B gefahren werden. Eine Geschwindigkeitsdrosselung für Leichtkrafträder auf höchstens 80 Kilometer pro Stunde für nicht volljährige Fahrer ist durch den Gesetzgeber seit 2013 nicht mehr vorgesehen. Wenn die Leistung eines Leichtkraftrades höher als 15 PS ist, ist dafür ein Führerschein der Klasse A erforderlich. Eine Motorradversicherung ist dafür in jedem Fall verpflichtend.
  • „Echte“ Motorräder unterliegen keinen Beschränkungen im Hinblick auf ihre Leistung und ihren Hubraum. Für Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich, der erst mit 20 Jahren erworben werden kann, sofern ein zweijähriger Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 gegeben ist. Der Erwerb der Klasse A2 ist mit 18 Jahren möglich, sie gilt für Motorräder mit einem Hubraum bis 48 cm³. Einen Direkteinstieg in die Führerscheinklasse A sieht der Gesetzgeber erst im Alter von 24 Jahren vor. Auch für Motorräder muss selbstverständlich eine Motorradversicherung abgeschlossen werden.

Motorradhaftpflicht – für jedes Kraftrad Pflicht

Unabhängig von der Art des Kraftrades, das Sie fahren – eine Motorradhaftpflicht muss für jedes dieser Fahrzeugtypen abgeschlossen werden.

Der Leistungsumfang der Motorradversicherung entspricht der Kfz-Haftpflichtversicherung für andere Fahrzeugklassen. Die Buchung von Zusatzleistungen ist bei den meisten Verträgen möglich.

Ein Motorradversicherung-Vergleich unterschiedlicher Angebote ermöglicht die Auswahl einer leistungsstarken und den eigenen Anforderungen entsprechenden Police. Idealerweise handelt es sich um eine günstige Motorradversicherung, die dennoch Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist.

Wechsel der Motorradversicherung

Die Motorradhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung, die ebenso wie für andere Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer ein Motorrad ohne Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Straßen nutzt, macht sich damit strafbar und muss mit dem Verlust des Führerscheins, mit Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten rechnen.

Ihre Motorradversicherung wechseln können Sie einmal jährlich durch eine reguläre Kündigung oder durch die Inanspruchnahme von Sonderkündigungsrechten.

Nachweis der Motorradhaftpflicht – durch Fahrzeugkennzeichen und eVB-Nummer

Der Abschluss der Motorradhaftpflicht wird durch das Versicherungskennzeichen auf dem Nummernschild nachgewiesen. Als Versicherungsnachweis dient außerdem die eVB-Nummer des Versicherungsvertrages.

Die eVB-Nummer wird beim Abschluss einer Motorradhaftpflicht automatisch ausgestellt. Erforderlich ist die eVB-Nummer für verschiedene Behördenvorgänge. Die Zulassung oder Wiederzulassung eines Kraftrades oder seine Ummeldung auf einen neuen Fahrzeughalter ist ohne eVB-Nummer nicht möglich. Ebenso wird diese Nummer benötigt, wenn ein nur saisonal genutztes Kraftrad stillgelegt oder wieder zugelassen werden soll.

Versicherungsumfang einer Motorradhaftpflicht

In dieser Motorradversicherung werden alle Schäden versichert, die Sie mit Ihrem Kraftrad Dritten zufügen. Dabei kann es sich um Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden handeln.

Sachschäden

Zu den Sachschäden gehören beispielsweise:

  • Kosten für das Abschleppen oder Bergen eines Fahrzeugs
  • Reparaturkosten
  • Wertminderungen
  • Erstattung des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs bei Totalschaden
  • Nutzungsausfallentschädigungen, Kosten für ein Mietfahrzeug
  • An- und Abmeldekosten
  • Erweiterte Sachschäden: Schäden an Gebäuden und Verkehrseinrichtungen, Umweltschäden
  • Kosten für Unfallgutachter
  • Gerichts- und Anwaltskosten bei juristischen Auseinandersetzungen.

Personenschäden

Im Bereich der Personenschäden werden durch die Motorradversicherung die folgenden Kosten übernommen:

  • Kosten für Operationen, medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Verdienstausfälle als Unfallfolge
  • Schmerzensgeld
  • Rentenzahlungen
  • Im Todesfall: Kosten der Beerdigung und Hinterbliebenengeld.

Vermögensschäden

Vermögensschäden sind Schäden, die nicht direkt an Personen oder Sachen entstehen, jedoch einen finanziellen Nachteil für den Unfallgegner nach sich ziehen. Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden dabei zwischen echten Vermögensschäden ohne ursächlichen Zusammenhang zu Schäden an Sachen oder Personen und unechten Vermögensschäden, bei denen ein solcher Zusammenhang besteht. Für den Versicherungsnehmer wirkt die Motorradhaftpflicht gleichzeitig als passiver Rechtsschutz, da die Versicherungsgesellschaft die Schadensersatzansprüche des Unfallgegners und anderen möglicherweise dazu Berechtigten – etwa der Krankenversicherung des Geschädigten oder der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung – überprüft und unberechtigte Forderungen zurückweist.

Haftungsausschlüsse der Motorradversicherung

Einige Schäden werden durch die Motorradhaftpflicht nicht übernommen und in den Vertragsbedingungen der Versicherung als Haftungsausschluss definiert. In den verschiedenen Versicherungstarifen sind sie nicht identisch. Bei einem Vergleich verschiedener Versicherungen sollten Sie somit auch auf diese Klauseln achten. Allgemeine Haftungsausschlüsse sind insbesondere:

  • Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fahrerflucht
  • Grob fahrlässiges oder mutwilliges Herbeiführen eines Unfalls
  • Nicht vorhandener Führerschein oder Betriebserlaubnis.

Deckungssummen in der Motorradhaftpflicht

Die folgenden Deckungssummen für eine Motorradhaftpflicht sind gesetzlich vorgeschrieben:

  • Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
  • Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
  • Vermögensschäden: 50.000 Euro

In der Praxis sollten diese Summen jedoch deutlich höher liegen – bei einem schweren Unfall sind sie rasch ausgereizt.

Für die Motorradhaftpflicht kalkulieren die meisten Versicherungsgesellschaften mit einer Haftpflicht-Deckungssumme von 100.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie maximal 15 Millionen Euro für Personenschäden.

Kosten für eine Motorradhaftpflicht

Mit welchen Preisen Sie für eine Motorradhaftpflicht rechnen müssen, richtet sich nach der Anzahl der versicherten Personen, der Deckungssumme der Police, der Leistung des Motorrads sowie nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Versicherungsnehmers. Auch Zusatzleistungen nehmen Einfluss auf die Kosten.

Zwar wird in der Motorradhaftpflicht ein bestimmtes Fahrzeug versichert, jedoch können in den Vertrag neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen eingetragen werden, die bei einem Unfall haften. Hierzu gehören unter anderem weitere registrierte Fahrer, die das Kraftrad nutzen, aber auch der Fahrzeughalter oder der Eigentümer des Motorrads.

Schadensfreiheitsrabatt – wichtiger Kostenfaktor in der Motorradversicherung

In der Motorradhaftpflicht ist der Schadensfreiheitsrabatt einer der wichtigsten Kostenfaktoren, der maßgeblich über die Beitragshöhe entscheidet. Abhängig von der Anzahl unfall- und folglich regulierungsfreier Jahre werden die Versicherungsnehmer in die regulären Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) 1 bis 50 eingeteilt und erhalten einen prozentualen Rabatt auf den Grundbeitrag der Versicherung (= 100 Prozent).

Ein Versicherungsnehmer, der zwischen neun und 15 Jahren unfallfrei gefahren ist (SF-Klasse 9 bis 15), kann mit einem Rabatt von 40 bis 45 Prozent auf den Grundbeitrag seiner Motorradhaftpflicht rechnen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall erfolgt jedoch eine Herabstufung in eine niedrigere Klasse, was höhere Versicherungsbeiträge nach sich zieht.

Außerdem gibt es vier Sonderklassen für Fahranfänger. Abhängig von ihrer Fahrpraxis und möglicherweise erfolgten Rückstufungen müssen sie für ihre Motorradhaftpflicht zunächst Beiträge zwischen 100 und 280 Prozent des Grundbeitrages zahlen. Auch im Hinblick auf den Schadenfreiheitsrabatt, den die Versicherungen gewähren, lohnt sich ein Vergleich, da es hier Unterschiede gibt.

Zusatzleistungen in der Motorradhaftpflichtversicherung

Zusatzleistungen in der Motorradhaftpflichtversicherung sind beispielsweise

  • Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit.
  • Ein Kfz-Schutzbrief für schnelle und kostenlose Hilfe bei einer Fahrzeugpanne.
  • Rabattschutz, um nach einem selbst verschuldeten Unfall die Herabstufung in eine niedrigere SF-Klasse zu verhindern.
  • Versicherungsschutz für Motorrad-Touren im Ausland (alle EU-Länder sowie die Schweiz, Liechtenstein, Großbritannien, Norwegen, Kroatien, Island, Monaco, San Marino, Andorra und die Türkei). Mit der sogenannten Mallorca-Police erwerben Sie einen umfassenden Haftpflicht-Schutz, wenn Sie mit einem gemieteten Motorrad unterwegs sind – die meisten Versicherer bieten sie als Standardbestandteil der Police ohne Kostenaufschlag an. Ein Auslands-Schutzbrief schützt Sie gegen Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn Sie mit Ihrer eigenen Maschine einen Unfall verursacht haben.

Bei einem Motorradversicherungsvergleich sind auch die Kosten für diese Leistungen wichtig, da die Versicherungsgesellschaften hier zum Teil sehr unterschiedliche Konditionen bieten.

Kasko und Teilkasko – Versicherungsschutz für Ihr eigenes Fahrzeug

Anders als die Motorradhaftpflicht ist der Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für Ihr eigenes Motorrad nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem sollten Sie nicht darauf verzichten, Ihr Fahrzeug angemessen abzusichern.

Diese Versicherungen kommen beispielsweise für Schäden auf, die durch Diebstahl, Wildschäden sowie Brände und andere Elementarereignisse entstehen. Eine Vollkaskoversicherung deckt alles ab, was auch in den Teilkasko-Leistungen enthalten und versichert ist. Zusätzlich kommt sie für selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismusschäden auf.

Allerdings fordern die Versicherungsgesellschaften für eine Vollkasko bei Motorrädern in der Regel besonders hohe Prämien, da das Unfallrisiko bei Krafträdern im Vergleich zu Pkws deutlich höher ist.

Vollkasko-Motorradversicherung vorwiegend für teure Maschinen

Eine Vollkaskoversicherung für Ihr Motorrad lohnt sich vorwiegend dann, wenn Sie ein neues, teures oder seltenes Motorrad wie eine Harley-Davidson besitzen oder für Vielfahrer sind. Alle anderen Versicherungsnehmer sollten sich zu deutlich moderateren Prämien für eine Teilkasko und damit eine günstige Motorradversicherung entscheiden. Die Teilkasko- oder Vollkasko-Option Ihrer Versicherung können Sie ebenso wechseln wie die Motorradhaftpflicht durch eine reguläre Kündigung oder – falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind – durch das Wahrnehmen eines Sonderkündigungsrechtes.

Selbstbehalt vereinbaren und Kosten sparen

Die Kosten für die Versicherung lassen sich durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts im Schadensfall vermindern. Ein Vergleich der unterschiedlichen Kfz-Versicherer ist in Bezug auf diesen Punkt, aber auch auf ihre allgemeinen Konditionen von Bedeutung. Wichtig sind hier unter anderem Bereitschaftserklärungen der Versicherer, im Schadensfall weitgehend darauf zu verzichten, sich im Schadensfall auf grobe Fahrlässigkeit als Haftungsausschluss der Versicherung zu berufen.

Die besten Motorradversicherungen

Angebote für eine Motorradversicherung (Haftpflicht sowie Teilkasko und Kasko) haben zahlreiche Versicherer im Programm. Da auf die Kosten der Versicherungen unterschiedliche und zum Teil individuelle Faktoren Einfluss nehmen, reicht ein Preisvergleich für eine Motorradhaftpflicht und eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für das Kraftrad nicht aus, um das beste Angebot zu finden. Ebenso wichtig sind der gesamte inkludierte Leistungsumfang, die Konditionen für Zusatzleistungen sowie die Service-Qualität, die der Kfz-Versicherer bietet. Optimal ist, wenn der Versicherer auf die unterschiedlichen Kraftrad-Klassen abgestimmte Versicherungsleistungen bietet. Leistungsstarke Motorradversicherungen bieten etwa die folgenden Versicherer an, die diese Kriterien umfassend erfüllen:

Einsparpotenziale bei Ihrer Motorradversicherung

Die Kosten für eine Motorradversicherung werden maßgeblich durch die folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Schadensfreiheitsklasse
  • Leistungsklasse des Motorrads
  • Regionalklasse – Risikoeinstufung des Zulassungsbezirkes
  • Selbstbeteiligung für Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen
  • Alter und Fahrpraxis des Versicherungsnehmers
  • Typ des versicherten Kraftrades
  • Jährliche Fahrleistung
  • Erstzulassung des Fahrzeugs
  • Anzahl der versicherten Personen
  • Zusatzleistungen

Einsparpotenziale finden sich vorwiegend in den folgenden Punkten:

  • Fahrleistung: Die jährliche Kilometerleistung sollten Sie nicht zu hoch ansetzen, da hierdurch gegebenenfalls der Versicherungsbeitrag steigt. Eine Korrektur gegenüber dem Versicherer ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
  • Saisonkennzeichen: Wenn Sie Ihr Motorrad nur in den wärmeren Monaten des Jahres nutzen, ist damit ein beträchtliches Einsparpotenzial verbunden.
  • Fahranfänger können Versicherungsbeiträge sparen, wenn das Fahrzeug als Zweitfahrzeug der Eltern versichert wird. Allerdings haben sie dann auch keine Chance, einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufzubauen. Ebenfalls für Fahranfänger wichtig: Für eine Maschine mit geringerer Leistung werden auch niedrigere Versicherungsbeiträge erhoben.
  • Falls Sie nicht nur ein Motorrad, sondern auch ein Auto fahren, können Sie möglicherweise günstige Kombi-Angebote nutzen.
  • Die Anzahl der registrierten Fahrer und anderer mitversicherten Personen ist ein Kostenfaktor, sodass hier eine gute – und möglichst kleine – Auswahl wichtig ist.
  • Durch eine Werkstattbindung sowie das Parken des Motorrads in einem geschützten Raum (nicht auf öffentlichen Straßen) lassen sich die Versicherungsbeiträge ebenfalls reduzieren.

Häufige Fragen

Das Angebot am Markt für Motorradversicherungen ist vielfältig, denn Motorradfahrer gelten als zahlungskräftiges Klientel. Fast alle Kraftfahrzeugversicherer haben mindestens einen Tarif für die Motorradversicherung auf den Markt gebracht, sodass die Fülle der Angebote für den Versicherten fast unüberschaubar ist. Motorradversicherungen zu vergleichen, ist für den Versicherten zudem schon deshalb wichtig, weil sich die Preise und die Leistungen in der Vielzahl an Angeboten enorm unterscheiden.

Ein Motorradversicherung-Vergleich über ein Vergleichsportal bringt Ihnen vorwiegend eine gewisse Kostenersparnis. Oftmals können Sie die gleichen Leistungen bei einem anderen Versicherer zu einem deutlich besseren Preis bekommen. Eine günstige Motorradversicherung finden Sie allerdings nur mithilfe eines vollständigen Vergleichs. Unabhängige Verbraucherschutztests von Stiftung Warentest und Co. zeigen immer wieder eine erhebliche Preis-Leistungs-Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif. Unterschiede von bis zu 300 Euro und mehr im Jahr sind keine Seltenheit.

Für Sie bedeutet das, dass Sie gut und günstig versichert sein können, wenn Sie regelmäßig einen Motorradversicherung-Vergleich durchführen. Ob Sie am Ende günstiger versichert sein wollen oder ob Sie auf beste Leistung zu einem angemessenen Preis Wert legen, ist natürlich Ihre individuelle Entscheidung. Ein Preisvergleich für Motorradversicherungen hilft Ihnen dabei, den optimalen Tarif für Ihren Bedarf zu finden.

Für einen Vergleich der Motorradversicherungen genügen zwei Schritte: Zuerst sollten Sie sich überlegen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Im zweiten Schritt steht dann der eigentliche Tarifvergleich an.

Wollen Sie einen Rundum-Schutz mit einer Motorrad-Vollkaskoversicherung, oder genügend eine Motorrad-Teilkasko oder sogar nur eine Motorrad-Haftpflicht? Darf eine Selbstbeteiligung vorgegeben sein, und wenn ja, wie hoch soll diese ausfallen? Soll eine Werkstattbindung vereinbart werden, um die Kosten niedrig zu halten? Beabsichtigen Sie Ihr Motorrad mit einem ⁣Saisonkennzeichen⁣ anzumelden oder nutzen Sie das Fahrzeug das ganze Jahr? Sobald Sie diese Fragen geklärt haben, folgt im nächsten Schritt der Vergleich.

Mithilfe eines Vergleichs von Motorradversicherungen ist dies schnell erledigt. Dieser greift auf die aktuellen Tarife am Markt zu und stellt sie in einer gut verständlichen Übersicht kompakt zusammen. Auf den ersten Blick erkennen Sie die wichtigsten Leistungen und können diese gezielt vergleichen. Schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an und achten Sie auch auf die Details. Meistens können Sie auch den Antrag auf Abschluss des Vertrags sofort nach dem Vergleich einreichen. So haben Sie den Vergleich innerhalb kurzer Zeit durchgeführt und dürfen trotzdem sicher sein, dass alle wichtigen Versicherer mit ihren Tarifen berücksichtigt sind.

Als erster Anhaltspunkt für die Zulassung eines Motorrads gilt: Für die meisten Maschinen besteht, eine Versicherungspflicht in der Haftpflicht. Das liegt daran, dass Motorradfahrer, genau wie Fahrer eines Kraftfahrzeuges, mit ihrem Motorrad schwere Unfälle verursachen können, die teils zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen. Zum Schutz des Halters und des Unfallopfers ist eine Motorrad-Haftpflichtversicherung deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Sach- und Personenschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf.

Unter allen Umständen ist es wichtig, die Mindestdeckung in der Motorradversicherung in einer ausreichenden Höhe zu vereinbaren, damit es im Schadensfall nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.

Bevor Sie Motorradversicherungen vergleichen, sollten Sie sich im Klaren über die Unterschiede der Versicherungsarten sein. Die Motorradhaftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die das Unfallopfer erleidet, nicht aber für die des Fahrzeughalters oder für Sachschäden am versicherten Motorrad, die beispielsweise durch höhere Gewalt entstehen. Ebenfalls ausgenommen ist ein Schaden, den ein Fahrer verursacht, wenn er das Motorrad gegen den Willen oder ohne das Wissen des Halters bewegt.

Die Mindestdeckung für Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden ist eine Mindestversicherung über 1,12 Millionen Euro zu empfehlen. Vermögensschäden sollten über die Haftpflicht mit bis zu 50.000 Euro abgesichert sein. Viele Versicherer gewähren sogar eine pauschale Deckung von bis zu 100 Millionen Euro.

Bei der Kaskoversicherung für Motorräder für Motorräder handelt es sich um eine Fahrzeugversicherung, die freiwillig abgeschlossen wird. Kaskoversicherungen umfassen Schäden am eigenen Motorrad. Die Motorrad-Teilkasko deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, den Zusammenstoß mit Tieren, durch Feuer oder Naturgewalten entstehen. Gerade bei neuen oder teuren Maschinen ist eine Motorrad-Vollkaskoversicherung zu empfehlen, denn die Schadensbeseitigung kann hier schnell eine enorme finanzielle Größenordnung annehmen. Dazu zählen primär Schäden, die der Halter durch Unfälle selbst verursacht hat oder auch durch Vandalismus begründete Schäden. Zusätzlich versichert ist eingebautes Motorradzubehör – sofern es zugelassen ist – und Halterungen oder Anbauten, die die Verkehrssicherheit erhöhen. Ausgeschlossen sind hingegen Schäden, die auf eine mangelhafte Wartung, auf Vorsatz oder auf widerrechtliche Ursachen zurückzuführen sind.

Ein ausschlaggebendes Kriterium für den Motorradversicherung-Vergleich ist die Höhe der Tarife. Zum einen wird die Höhe der Tarife für die Motorradversicherung von der Deckungssumme bestimmt. Wenn Sie eine pauschale Deckung für Schäden über 100 Millionen Euro vereinbaren, ist der Beitrag etwas höher als bei einer Deckungssumme, die gerade das Minimum abdeckt. Zum anderen spielt der Hubraum des Zweirads eine große Rolle – je schneller und leistungsstärker die Maschine ist, desto höher ist auch der Beitrag. Das Alter des Halters ist ebenfalls maßgeblich: Junge Fahrer verursachen tendenziell häufiger Unfälle und müssen deshalb tiefer in die Tasche greifen.

Weitere Kriterien für die Höhe der Tarife sind die Anzahl der schadenfreien Jahre, die sich in der Schadenfreiheitsklasse spiegeln, und die Regionalklasse. Sie hängt vom Bezirk ab, in dem das Zweirad zugelassen wird. Auf dem Land ist eine Zulassung etwas günstiger als in der Stadt.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bei einer Motorradversicherung kann Ihr Beitrag für die Versicherung gesenkt werden. Die Selbstbeteiligung kann für die Vollkasko oder für die Teilkasko abgeschlossen werden. In der Vollkasko liegt sie in der Regel bei 300 Euro bis 500 Euro, in der Teilkasko beträgt sie 150 Euro bis 500 Euro.

Je höher Sie die Selbstbeteiligung ansetzen, desto geringer die Tarife. Im Fall einer Regulierung müssen Sie dann allerdings zunächst den Eigenanteil zahlen, bevor der Versicherer leistet. Dennoch kann es sich finanziell rentieren, einen Eigenanteil für die Motorradversicherung abzuschließen.

Zweiräder mit einer Leistung von höchstens 11 Kilowatt und einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern werden von den Versicherern anders eingestuft. Diese Fahrzeuge dürfen auch von Minderjährigen bewegt werden, deshalb wird das Alter des Motorradfahrers geprüft. In diesem Fall ist die Prämie für Ihre Versicherung deutlich höher.

Für Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern ist keine Motorradversicherung erforderlich. Für diese Fahrzeuge genügt eine Rollerversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens, das jeweils von März bis zum Februar des Folgejahres ausgestellt wird und das danach erneuert werden muss.

Der Halter des Motorrads wird in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Je länger Sie als Fahrer ohne Unfall unterwegs sind, desto höher ist Ihre Einstufung – und desto günstiger ist Ihr Beitrag. Der Schadenfreiheitsrabatt – kurz als SF-Rabatt bezeichnet – wirkt sich also auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags aus. Damit belohnen die Versicherer einen umsichtigen und sicheren Fahrstil.

Sofern Sie einen Schaden über die Versicherung regulieren lassen, werden Sie ab dem kommenden Jahr in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Damit erhöhen sich die Beiträge für Ihre Motorradversicherung.

Die Beantragung einer Motorradversicherung erfolgt bestenfalls online. Vor dem Einreichen des Antrags für den Versicherungsschutz sollten Sie einen Tarifvergleich durchführen. Mithilfe unseres Vergleichs für Motorradversicherungen finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt. Aus dem Versicherungsrechner heraus können Sie Ihren Versicherungsschutz dann sofort beantragen. Die nötigen Vertragsunterlagen werden Ihnen je nach Versicherer meistens wenige Tage später per Post oder online zugesendet.

Die Kündigung der Motorradversicherung der Motorradversicherung ist prinzipiell ordentlich und außerordentlich möglich. Eine ordentliche Kündigung der Motorradversicherung erfolgt zum Laufzeitende des Versicherungsvertrags. Kündigen Sie nicht, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise einen Monat. Falls das Vertragsende auf den 31.12. festgelegt ist, muss die Kündigung bis zum 30.11. beim Versicherer vorliegen. Bei einem Saisonvertrag müssen Sie vier Wochen vor dem Start des Vertrags kündigen. Bei einem Vertragsbeginn ab 01.03. ist der Stichtag für die Kündigung Ende Januar.

An die außerordentliche Kündigung einer Motorradversicherung sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge, ohne dafür die Leistung zu verbessern, können Sie kündigen. Auch nach einem Schadenfall haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Weitere berechtigte Gründe für die Kündigung sind ein Fahrzeugwechsel, der Verkauf oder die Stilllegung Ihres Motorrads. Die Kündigungsfrist ist mit einem Monat festgelegt.

Falls Sie jedoch planen, Ihr Motorrad weiterhin zu benutzen, müssen Sie einen Wechsel der Motorradversicherung durchführen.

Ein Schutzbrief zur Motorradversicherung sichert Ihnen Hilfe bei einem Unfall oder bei einer Panne zu. Auch eine 24-Stunden-Hotline ist häufig vorgesehen. Solche Zusatzleistungen können sinnvoll sein – Sie sollten aber prüfen, ob die Preise angemessen sind. Wer solche Leistungen aufgrund anderer Verträge schon bezieht, kann auf den Schutzbrief häufig verzichten.

Durch die Wahl eines Motorrad-Saisonkennzeichens wird ihr Motorrad nur für einen bestimmten Zeitraum zugelassen. Damit werden Kfz-Steuer für Motorräder und Versicherung nur für den Zeitraum berechnet, in dem das Motorrad angemeldet ist. Viele Fahrer wählen das Saisonkennzeichen, um ihr Motorrad nur in der warmen Jahreszeit anzumelden und zu fahren. Im Winter melden sie es aufgrund der schlechten Witterung und der winterlichen Temperaturen ab und sparen sich in dieser Zeit auch die Kosten für die Motorradversicherung. Da das Motorrad in den Wintermonaten nicht versichert ist und weil keine Steuer dafür bezahlt wird, dürfen Sie es nicht auf einer öffentlichen Straße fahren und auch nicht abstellen. Die Länge des versicherten Zeitraums pro Jahr hat Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse. Sofern Sie Ihr Motorrad für mindestens sechs Monate pro Jahr anmelden, werden Sie nach einem schadenfreien Jahr in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Sind Sie weniger als sechs Monate versichert, bleibt Ihr Rabatt unverändert.

Dafür können Sie einfach den Motorrad-Steuerrechner nutzen. Dazu benötigen Sie nur wenige Angaben, wie die Art des Motorrads und den Hubraum. Bei der Motorrad-Steuer handelt es sich um eine Bundessteuer, sie wird pro Jahr im Voraus an die Zollverwaltung gezahlt. Rund zwei Wochen nach der Zulassung schickt Ihnen die regionale Zulassung den Steuerbescheid der Zollverwaltung zu, der bis zur Abmeldung des Zweirads gilt. Die Besteuerung wird pro angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum berechnet. Keine Steuerpflicht besteht für Leichtkrafträder mit einer Größe von maximal 15 PS oder 125 Kubikzentimeter Hubraum. Pro 25 Kubikzentimeter Hubraum liegt die Steuer bei 1,84 Euro.