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Bußgeldrechner

Zu schnell, zu dicht aufgefahren oder bei Rot über die Ampel: Was ein Verkehrsverstoß kostet, steht im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog – und zwar nicht nur als Geldbetrag, sondern auch als Punkte und als mögliches Fahrverbot. Unser Rechner zeigt die Folgen für Ihren Fall. Dazu erklären wir das Punktesystem und die Verstöße, die Motorradfahrer besonders betreffen.
Geschrieben von
Thomas Schulz

Zu schnell auf der Landstraße, bei Rot über die Ampel oder zu dicht aufgefahren: Was ein Verkehrsverstoß kostet, steht im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog – und dort nicht nur der Geldbetrag, sondern auch Punkte und Fahrverbot. Mit unserem Bußgeldrechner sehen Sie in wenigen Sekunden, welche Folgen ein konkreter Verstoß hat.


So funktionieren Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Ein Verkehrsverstoß kann drei verschiedene Folgen haben, die unabhängig voneinander verhängt werden:

  • Verwarnungsgeld oder Bußgeld – der Geldbetrag. Bis zu einer bestimmten Höhe spricht man von einem Verwarnungsgeld, das ohne Eintrag bleibt; darüber wird ein Bußgeldbescheid erlassen, zu dem eine Verwaltungsgebühr und Auslagen hinzukommen.
  • Punkte im Fahreignungsregister – umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“. Sie werden erst ab einer bestimmten Schwere des Verstoßes eingetragen.
  • Fahrverbot – ein befristetes Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen, meist ein bis drei Monate. Es ist etwas anderes als der Entzug der Fahrerlaubnis: Nach einem Fahrverbot bekommen Sie den Führerschein automatisch zurück.

Wie hoch die Sanktion ausfällt, hängt vom Verstoß, vom Ausmaß der Überschreitung und davon ab, ob es innerorts oder außerorts passiert ist. Innerorts wird durchweg strenger geahndet.

Das Punktesystem in Flensburg

Verstöße werden nach ihrer Schwere mit einem bis drei Punkten bewertet:

Bewertung von Verstößen im Fahreignungs-Bewertungssystem
Punkte Art des Verstoßes
1 Punkt verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis
3 Punkte Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre angeordnet wird
Nach § 4 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz. Punkte entstehen erst mit der rechtskräftigen Ahndung.

Mit steigendem Punktestand greift eine feste Stufenfolge:

Maßnahmen nach Punktestand
Punktestand Maßnahme der Behörde
1 bis 3 Punkte Vormerkung, keine weitere Maßnahme
4 oder 5 Punkte schriftliche Ermahnung
6 oder 7 Punkte schriftliche Verwarnung
8 Punkte oder mehr Entziehung der Fahrerlaubnis
Nach § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar kann bis einschließlich fünf Punkten einen Punkt abbauen.

Punkte werden nicht auf einen Schlag gelöscht, sondern einzeln nach Ablauf einer Tilgungsfrist, die je nach Schwere des Verstoßes unterschiedlich lang ist.

Was Motorradfahrer besonders betrifft

Einige Verstöße kommen bei Krafträdern häufiger vor oder werden speziell geahndet:

  • Geschwindigkeit – der mit Abstand häufigste Verstoß. Auf beliebten Motorradstrecken wird gezielt kontrolliert, oft mit mobilen Anlagen und Heckmessung.
  • Helmpflicht – wer ohne geeigneten Schutzhelm fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem Unfall kann zusätzlich eine Mitschuld an den eigenen Verletzungen angerechnet werden.
  • Manipulierte Auspuffanlagen und Lärm – ein nicht eingetragener oder veränderter Auspuff kann die Betriebserlaubnis kosten. Dann fahren Sie faktisch ohne zugelassenes Fahrzeug – mit Folgen weit über das Bußgeld hinaus.
  • Nicht eingetragene Umbauten – Lenker, Blinker, Reifenfreigaben, Leistungssteigerungen: Ohne Eintragung droht ebenfalls der Verlust der Betriebserlaubnis.
  • Durchfahren stehender Kolonnen – zwischen den Fahrstreifen vorbeizufahren ist nicht erlaubt und wird geahndet.

Alkohol und berauschende Mittel

Hier gelten harte, klar definierte Grenzen:

  • Ab 0,5 Promille Blutalkohol – oder 0,25 mg/l in der Atemluft – handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt (§ 24a Straßenverkehrsgesetz). Fällig werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
  • Für Fahranfänger in der Probezeit und alle Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (§ 24c Straßenverkehrsgesetz).
  • Kommen Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzu, wird aus der Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat – mit Entzug der Fahrerlaubnis statt Fahrverbot.
Alkohol kostet auch den Versicherungsschutz

Die Folgen enden nicht beim Bußgeld. Gegenüber dem Unfallopfer zahlt Ihre Haftpflichtversicherung zwar weiterhin – sie kann das Geld anschließend aber von Ihnen zurückfordern. Und Ihre Kaskoversicherung kann die Leistung für den Schaden am eigenen Motorrad kürzen oder ganz verweigern. Aus einem Sturz unter Alkoholeinfluss wird so schnell ein finanzieller Totalschaden.

Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat

Zum 1. Juli 2026 ist eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft getreten. Die Bußgeldhöhen selbst hat sie nicht angehoben – wer zu schnell fährt, zahlt also nicht allein wegen der Reform mehr. Geändert haben sich dafür die Rahmenbedingungen:

  • Längere Verfolgungsverjährung. Für die typischen Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Frist jetzt sechs Monate statt zuvor drei (§ 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz). Die Behörde hat also doppelt so lange Zeit, einen Verstoß zu verfolgen – die Hoffnung, ein Bescheid komme schon nicht mehr, trägt deutlich weniger weit als früher.
  • Punktehandel ist ausdrücklich verboten. Wer anbietet oder vermittelt, sich fälschlich als Fahrer ausgeben zu lassen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000 € geahndet werden kann (§ 4c und § 23 Straßenverkehrsgesetz).
  • Rechtsgrundlage für Scan-Fahrzeuge. Kommunen dürfen Parkverstöße künftig automatisiert über das Auslesen von Kennzeichen erfassen.
  • Digitaler Führerschein vorbereitet. Der Kartenführerschein bleibt gültig und wird lediglich um einen digitalen Nachweis ergänzt.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Sinnvoll ist das vor allem, wenn Sie den Verstoß bestreiten, das Messverfahren zweifelhaft erscheint oder ein drohendes Fahrverbot Sie beruflich hart treffen würde.

Prüfen Sie den Bescheid zuerst auf Formalien: Stimmen Fahrzeug, Tatzeit und Tatort? Ist der Fahrer korrekt identifiziert? Bei einem reinen Anhörungsbogen sind Sie im Übrigen nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen – nicht zur Sache.

Bußgeld und Versicherungsbeitrag

Ein gutes Stück Entwarnung: Bußgelder und Punkte wirken sich nicht auf Ihren Versicherungsbeitrag aus. Der Beitrag hängt an der Schadenfreiheitsklasse, und die ändert sich nur, wenn Ihr Versicherer tatsächlich einen Schaden reguliert hat. Ein Blitzerfoto allein kostet Sie also keinen Rabatt.

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