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Motorrad-Steuer-Rechner

Die Kfz-Steuer fürs Motorrad richtet sich allein nach dem Hubraum – CO₂-Ausstoß und Schadstoffklasse spielen keine Rolle. Mit unserem Rechner ermitteln Sie den Jahresbetrag mit einer einzigen Angabe. Dazu: die Formel zum Selberrechnen, welche Maschinen steuerfrei bleiben und wie viel ein Saisonkennzeichen spart.
Geschrieben von
Thomas Schulz

Wer ein Motorrad zulässt, zahlt Kfz-Steuer – im Prinzip wie beim Auto, nur nach einer deutlich einfacheren Formel. Maßgeblich ist allein der Hubraum; CO₂-Ausstoß und Schadstoffklasse spielen bei Krafträdern keine Rolle. Mit unserem Motorrad-Steuer-Rechner ermitteln Sie den Jahresbetrag mit einer einzigen Angabe.


Kurzgefasst: Die Motorradsteuer richtet sich nach dem Hubraum

  • Für Krafträder mit Hubkolbenmotor beträgt die Jahressteuer 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum.
  • Krafträder bis 125 cm³ mit höchstens 11 kW sind steuerfrei – sie sind zulassungsfrei und damit von der Kfz-Steuer ausgenommen.
  • Bei einem Saisonkennzeichen fällt die Steuer nur anteilig für die zugelassenen Monate an.
  • Anders als beim Auto sind Schadstoffklasse und CO₂-Ausstoß für die Höhe der Steuer ohne Bedeutung.

So wird die Motorradsteuer berechnet

Die Formel steht im Kraftfahrzeugsteuergesetz und ist denkbar schlicht: Für jede angefangenen 25 Kubikzentimeter Hubraum fallen 1,84 € Steuer pro Jahr an (§ 9 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz).

„Angefangene“ ist dabei das entscheidende Wort: Es wird immer auf die nächste volle 25er-Stufe aufgerundet. Ein Motorrad mit 649 cm³ wird deshalb genauso besteuert wie eines mit 650 cm³ – beide liegen in der 26. Stufe.

Die Rechnung in drei Schritten

1. Hubraum durch 25 teilen. 2. Auf die nächste ganze Zahl aufrunden. 3. Mit 1,84 € multiplizieren. Beispiel für eine Maschine mit 800 cm³: 800 ÷ 25 = 32 Stufen, 32 × 1,84 € = 58,88 € im Jahr. Den Hubraum Ihres Motorrads finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer P.1.

Jährliche Kfz-Steuer für Krafträder nach Hubraum
Hubraum Angefangene 25-cm³-Stufen Jahressteuer
bis 125 cm³ (max. 11 kW) steuerfrei
250 cm³ 10 18,40 €
500 cm³ 20 36,80 €
650 cm³ 26 47,84 €
800 cm³ 32 58,88 €
1.000 cm³ 40 73,60 €
1.200 cm³ 48 88,32 €
Berechnet nach § 9 Absatz 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz: 1,84 € je angefangene 25 cm³. Werte für ganzjährige Zulassung.

Wann Sie gar keine Steuer zahlen

Kleinkrafträder und Leichtkrafträder brauchen keine Zulassung – und was nicht zulassungspflichtig ist, unterliegt auch nicht der Kfz-Steuer. Steuerfrei fahren damit:

  • Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • Kleinkrafträder und Motorroller bis 50 cm³ und 45 km/h
  • Leichtkrafträder bis 125 cm³ mit höchstens 11 kW
  • Elektromotorräder – für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gilt eine befristete Steuerbefreiung ab der Erstzulassung; die genaue Frist hängt vom Zulassungsjahr ab

Statt einer Zulassung und Kfz-Steuer brauchen Mofas, Mopeds und Roller bis 50 cm³ ein Versicherungskennzeichen, das Sie direkt beim Versicherer kaufen. Leichtkrafträder bis 125 cm³ erhalten dagegen ein reguläres Kennzeichen – nur eben ohne Steuerpflicht.

Steuer sparen mit dem Saisonkennzeichen

Der einfachste Weg, die Motorradsteuer zu senken, ist das Saisonkennzeichen. Die Steuer wird dann nur für die Monate erhoben, in denen das Motorrad zugelassen ist.

Bei einer Saison von acht Monaten zahlen Sie also zwei Drittel des Jahresbetrags – und beim Versicherungsbeitrag sparen Sie gleich mit. Für Fahrer, die ohnehin nicht durch den Winter fahren, ist das die naheliegendste Ersparnis überhaupt.

Was Sie sonst noch wissen sollten

  • Wer zahlt? Steuerschuldner ist der Halter, auf den das Fahrzeug zugelassen ist – nicht der Eigentümer und nicht der Fahrer.
  • Wann? Die Steuer wird für ein Jahr im Voraus fällig und vom Hauptzollamt per Lastschrift eingezogen. Ein SEPA-Mandat ist bei der Zulassung Pflicht.
  • Beim Verkauf endet Ihre Steuerpflicht mit der Abmeldung oder Umschreibung; zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.
  • Vor dem Kauf rechnen. Der Sprung von einer Hubraumklasse zur nächsten schlägt sich dauerhaft in den laufenden Kosten nieder – zusammen mit dem Versicherungsbeitrag lohnt der Blick auf beides schon beim Vergleich zweier Maschinen.

Wie sich Steuer, Versicherung, Sprit und Wartung zu den Gesamtkosten addieren, zeigt Ihnen unser Motorradkostenrechner.

Häufige Fragen

Bei der Motorrad-Steuer handelt es sich um eine Bundessteuer. Das heißt, die Steuereinnahmen fließen an den Bund. Der Halter des Motorrads hat dafür zu zahlen, dass er ein Motorrad führt und im Straßenverkehr aktiv einsetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Motorrad nur gelegentlich nutzen oder ob es Ihr alleiniges Verkehrsmittel ist. Für die Erhebung der Motorrad-Steuer ist die Zollverwaltung zuständig. Sie greift für die Ausübung ihrer Aufgabe auf die Hauptzollämter zurück. Von dort erhalten Sie einen Steuerbescheid, und an die Hauptzollämter wird auch die Steuer gezahlt.

Als Halter eines Motorrads müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle anmelden. Etwa 14 Tage später geht Ihnen der Steuerbescheid zu. Er wird vom Hauptzollamt ausgestellt, der Halter ist ab dem Zeitpunkt der Zulassung der Steuerpflichtige. Der Bescheid wird einmal nach der Zulassung verschickt, in den folgenden Jahren erhalten Sie keine Information mehr. Der Bescheid gilt bis zur Abmeldung des Fahrzeugs unverändert, es sei denn, an der Steuerpflicht oder an der Höhe des Steuersatzes wird etwas durch die Behörde geändert. Bei der Zulassung müssen Sie übrigens einen elektronischen Nachweis für die Versicherung Ihres Motorrads vorlegen. Außerdem ist ein Personalausweis erforderlich. Die Zulassungsbescheinigungen mit den Teilen 1 und 2 müssen Sie ebenfalls zur Zulassungsstelle mitbringen.

Bei der Zulassung des Motorrads geben Sie Ihre aktuelle Bankverbindung an. Sie wird von der Zulassungsbehörde eingefordert und von dort an die Hauptzollämter weitergeleitet. Als Halter unterschreiben Sie eine Einzugsermächtigung, sie erlaubt der Zollbehörde, die Motorradsteuer von Ihrem Konto abzuziehen. Von der Zulassungsstelle aus gehen Ihre Daten direkt an das Hauptzollamt, damit dort der Steuerbescheid ausgestellt wird. Zeitgleich mit dem Versand wird die Motorradsteuer von Ihrem Konto abgebucht.

Die Berechnung der Motorrad-Steuer hängt primär von der Leistung Ihrer Maschine und vom Hubraum ab. Pro 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt die Steuer 1,84 Euro. Auffallend ist, dass dieser Steuersatz bereits aus dem Jahr 1955 stammt. Seither wurde er nicht verändert. Lediglich die Größe des Hubraums hat sich bei manchen Modellen im Laufe der Jahre durch technische Neuerungen verändert.

Ein weiteres Kriterium für die Berechnung der Motorrad-Steuer ist der Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug zulassen wollen. Sofern Sie das Motorrad das ganze Jahr über fahren, wird die Steuer für 12 Monate festgelegt. Wenn Sie das Zweirad allerdings nur für die Sommersaison zulassen, sparen Sie Steuer, denn in diesem Fall wird die Motorrad-Steuer auch nur für den Zeitraum erhoben, in dem das Zweirad zugelassen ist.

Vor allem Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind von der Besteuerung freigestellt. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Motorleistung unter 15 PS oder 15 kW beträgt. Der Hubraum darf nicht größer als 125 Kubikzentimeter sein.

Die Befreiung von der Besteuerung für Motorräder wird in der Regel vor allem damit begründet, dass der Verwaltungsaufwand für die Abwicklung bei diesen kleinen Maschinen zu groß ist. Die Steuerbehörde würde also mit der Besteuerung dieser kleinen Krafträder keine attraktive Einnahme erzielen. Deshalb sieht man davon ab, eine Steuer für kleine Motorräder zu erheben.

Für viele Motorradfahrer gibt es nichts Schöneres, als in den warmen Monaten mit dem Zweirad zu fahren. Im Winter lässt man das Fahrzeug hingegen gerne in der Garage stehen. Um Kosten zu sparen, lohnt es sich, das Zweirad in dieser Zeit abzumelden. Für die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen ist die Zeit von März bis Oktober üblich. In der Zeit von November bis Februar wird das Fahrzeug stillgelegt und steht in der Garage.

In dieser Zeit zahlen Sie keine Motorradsteuer und auch keine Motorradversicherung. Allerdings dürfen Sie das Fahrzeug in dieser Phase ohne Anmeldung auch nicht bewegen. Wenn Sie im Winter also gerne mit dem Auto unterwegs sind oder im öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, ist ein Saisonkennzeichen ein sehr hilfreicher Weg, um Geld zu sparen.

Die Motorrad-Steuer unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Kfz-Steuer. Für die Berechnung der Motorrad-Steuer spielen die Abgasemissionen keine Rolle. Das heißt, dass der Anteil an CO₂ nicht für die Besteuerung herangezogen wird. Bei der Kfz-Steuer verhält es sich anders, sie wird stark durch den CO₂-Ausstoß beeinflusst. In der Öffentlichkeit wird in regelmäßigen Abständen diskutiert, ob man die Motorrad-Steuer entsprechend anpassen soll. Wer sich zeitnah ein Motorrad kaufen will, sollte die öffentliche Diskussion aufmerksam verfolgen und darauf achten, ob eine Umstellung der Steuerberechnung in Kürze geplant ist.

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