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Motorrad-Steuer-Rechner

Im Prinzip ist die Motorrad-Steuer vergleichbar mit der Kfz-Steuer für PKWs. Hier finden Sie alles, was Sie über die Motorrad-Steuer wissen sollten und können schnell und einfach die Steuer für ihr Motorrad berechnen. Für eine schnelle Berechnung der Höher der Motorrad-Steuer empfiehlt sich unser Motorrad-Steuer-Rechner. Mit seiner Hilfe lässt sich die Höhe mit wenigen Angaben leicht berechnen.


Kurzgefasst: Der Halter eines Motorrads unterliegt der Steuerpflicht

  • Mit der Zulassung eines Motorrads entsteht eine Steuerpflicht, die der Halter zu erfüllen hat. Sie gilt für alle Zweiräder, deren Motorleistung über 125 Kubikzentimeter hinausgeht.
  • Vor allem beim Vergleich von zwei Maschinen kann es hilfreich sein, sich vorab über die Höhe der Motorrad-Steuer zu informieren, denn sie gehört zu den laufenden Betriebskosten, die der Steuerpflichtige jedes Jahr zu zahlen hat.
  • Wenn Sie Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen anmelden, denn dann fallen die Beiträge zur Motorrad-Steuer auch nur für diesen Zeitraum an und Sie sparen ebenfalls Kosten der Motorradversicherung.

Häufige Fragen

Bei der Motorrad-Steuer handelt es sich um eine Bundessteuer. Das heißt, die Steuereinnahmen fließen an den Bund. Der Halter des Motorrads hat dafür zu zahlen, dass er ein Motorrad führt und im Straßenverkehr aktiv einsetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Motorrad nur gelegentlich nutzen oder ob es Ihr alleiniges Verkehrsmittel ist. Für die Erhebung der Motorrad-Steuer ist die Zollverwaltung zuständig. Sie greift für die Ausübung ihrer Aufgabe auf die Hauptzollämter zurück. Von dort erhalten Sie einen Steuerbescheid, und an die Hauptzollämter wird auch die Steuer gezahlt.

Als Halter eines Motorrads müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle anmelden. Etwa 14 Tage später geht Ihnen der Steuerbescheid zu. Er wird vom Hauptzollamt ausgestellt, der Halter ist ab dem Zeitpunkt der Zulassung der Steuerpflichtige. Der Bescheid wird einmal nach der Zulassung verschickt, in den folgenden Jahren erhalten Sie keine Information mehr. Der Bescheid gilt bis zur Abmeldung des Fahrzeugs unverändert, es sei denn, an der Steuerpflicht oder an der Höhe des Steuersatzes wird etwas durch die Behörde geändert. Bei der Zulassung müssen Sie übrigens einen elektronischen Nachweis für die Versicherung Ihres Motorrads vorlegen. Außerdem ist ein Personalausweis erforderlich. Die Zulassungsbescheinigungen mit den Teilen 1 und 2 müssen Sie ebenfalls zur Zulassungsstelle mitbringen.

Bei der Zulassung des Motorrads geben Sie Ihre aktuelle Bankverbindung an. Sie wird von der Zulassungsbehörde eingefordert und von dort an die Hauptzollämter weitergeleitet. Als Halter unterschreiben Sie eine Einzugsermächtigung, sie erlaubt der Zollbehörde, die Motorradsteuer von Ihrem Konto abzuziehen. Von der Zulassungsstelle aus gehen Ihre Daten direkt an das Hauptzollamt, damit dort der Steuerbescheid ausgestellt wird. Zeitgleich mit dem Versand wird die Motorradsteuer von Ihrem Konto abgebucht.

Die Berechnung der Motorrad-Steuer hängt primär von der Leistung Ihrer Maschine und vom Hubraum ab. Pro 25 Kubikzentimeter Hubraum beträgt die Steuer 1,84 Euro. Auffallend ist, dass dieser Steuersatz bereits aus dem Jahr 1955 stammt. Seither wurde er nicht verändert. Lediglich die Größe des Hubraums hat sich bei manchen Modellen im Laufe der Jahre durch technische Neuerungen verändert.

Ein weiteres Kriterium für die Berechnung der Motorrad-Steuer ist der Zeitraum, in dem Sie das Fahrzeug zulassen wollen. Sofern Sie das Motorrad das ganze Jahr über fahren, wird die Steuer für 12 Monate festgelegt. Wenn Sie das Zweirad allerdings nur für die Sommersaison zulassen, sparen Sie Steuer, denn in diesem Fall wird die Motorrad-Steuer auch nur für den Zeitraum erhoben, in dem das Zweirad zugelassen ist.

Vor allem Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind von der Besteuerung freigestellt. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Motorleistung unter 15 PS oder 15 kW beträgt. Der Hubraum darf nicht größer als 125 Kubikzentimeter sein.

Die Befreiung von der Besteuerung für Motorräder wird in der Regel vor allem damit begründet, dass der Verwaltungsaufwand für die Abwicklung bei diesen kleinen Maschinen zu groß ist. Die Steuerbehörde würde also mit der Besteuerung dieser kleinen Krafträder keine attraktive Einnahme erzielen. Deshalb sieht man davon ab, eine Steuer für kleine Motorräder zu erheben.

Für viele Motorradfahrer gibt es nichts Schöneres, als in den warmen Monaten mit dem Zweirad zu fahren. Im Winter lässt man das Fahrzeug hingegen gerne in der Garage stehen. Um Kosten zu sparen, lohnt es sich, das Zweirad in dieser Zeit abzumelden. Für die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen ist die Zeit von März bis Oktober üblich. In der Zeit von November bis Februar wird das Fahrzeug stillgelegt und steht in der Garage.

In dieser Zeit zahlen Sie keine Motorradsteuer und auch keine Motorradversicherung. Allerdings dürfen Sie das Fahrzeug in dieser Phase ohne Anmeldung auch nicht bewegen. Wenn Sie im Winter also gerne mit dem Auto unterwegs sind oder im öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, ist ein Saisonkennzeichen ein sehr hilfreicher Weg, um Geld zu sparen.

Die Motorrad-Steuer unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Kfz-Steuer. Für die Berechnung der Motorrad-Steuer spielen die Abgasemissionen keine Rolle. Das heißt, dass der Anteil an CO₂ nicht für die Besteuerung herangezogen wird. Bei der Kfz-Steuer verhält es sich anders, sie wird stark durch den CO₂-Ausstoß beeinflusst. In der Öffentlichkeit wird in regelmäßigen Abständen diskutiert, ob man die Motorrad-Steuer entsprechend anpassen soll. Wer sich zeitnah ein Motorrad kaufen will, sollte die öffentliche Diskussion aufmerksam verfolgen und darauf achten, ob eine Umstellung der Steuerberechnung in Kürze geplant ist.

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