Motorradversicherung kündigen oder wechseln
Sie wollen Ihre Motorradversicherung kündigen oder den Anbieter wechseln – die Frage ist nur, wann und wie. Wichtig vorweg: Für Motorräder besteht Versicherungspflicht. Sie können den Vertrag also nicht einfach beenden und unversichert weiterfahren; ohne Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht zugelassen bleiben. Der Wechsel selbst ist dagegen unkompliziert, wenn Sie die Reihenfolge einhalten: erst der neue Vertrag, dann die Kündigung.
Kurzgefasst: Fristen und Reihenfolge entscheiden
- Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.
- Anders als beim Auto ist das Versicherungsjahr beim Motorrad oft nicht das Kalenderjahr – prüfen Sie das Datum in Ihrer Police.
- Daneben gibt es Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall oder beim Fahrzeugwechsel.
- Schließen Sie zuerst den neuen Vertrag ab. Der Haftpflichtschutz darf keinen einzigen Tag aussetzen.
- Für Kaskoversicherungen gilt diese Lückenlosigkeit nicht – sie sind freiwillig.
Die ordentliche Kündigung
Der Normalfall: Sie kündigen zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens einen Monat vor diesem Datum zugegangen sein – es kommt also nicht auf das Datum Ihres Schreibens an, sondern auf den Eingang beim Versicherer.
Bei Autoversicherungen endet das Versicherungsjahr fast immer am 31. Dezember, entsprechend ist der 30. November der bekannte Stichtag. Bei Motorrädern beginnt der Vertrag dagegen häufig zum Saisonstart oder zum Zulassungsdatum – dann liegt Ihr Stichtag ganz woanders. Schauen Sie in die Police oder in die letzte Beitragsrechnung, bevor Sie sich auf ein Datum verlassen.
Sonderkündigungsrechte
Unabhängig von der regulären Kündigungsfrist können Sie in bestimmten Situationen kurzfristig kündigen. Die wichtigsten:
| Anlass | Was gilt |
|---|---|
| Beitragserhöhung | Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne Mehrleistung, können Sie die Versicherung kurzfristig kündigen. Die Frist ist knapp bemessen – reagieren Sie sofort. |
| Schadensfall | Nach der Regulierung eines Schadens dürfen beide Seiten kündigen: Sie und der Versicherer. |
| Fahrzeugwechsel | |
| Abmeldung oder Stilllegung | Wird das Kraftrad stillgelegt, ruht der Vertrag meist beitragsfrei, statt zu enden – die schadenfreien Jahre laufen weiter. |
| Leistungsänderung durch den Versicherer | Ändert der Versicherer die Bedingungen zu Ihren Ungunsten, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. |
In vier Schritten zum Wechsel
- Stichtag ermitteln. Prüfen Sie in der Police, wann Ihr Versicherungsjahr endet, und rechnen Sie einen Monat zurück.
- Vergleichen. Ermitteln Sie mit unserem Vergleichsrechner, was Ihr Schutz bei anderen Anbietern kostet – mit denselben Angaben zu Fahrleistung, Fahrerkreis und Selbstbeteiligung, sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
- Neuen Vertrag abschließen. Erst wenn der neue Schutz steht und Sie die eVB-Nummer haben, kündigen Sie den alten. So kann keine Lücke entstehen.
- Kündigen und Zugang sichern. Schicken Sie die Kündigung so, dass Sie den Zugang belegen können, und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, die Versicherungsschein- oder Vertragsnummer, das amtliche Kennzeichen des Motorrads, das gewünschte Beendigungsdatum, ein klar formulierter Kündigungswunsch, bei einer Sonderkündigung der Anlass sowie Ort, Datum und Unterschrift. Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung.
Warum der Schutz lückenlos sein muss
Der Haftpflichtschutz muss nahtlos an den alten Vertrag anschließen. Ist ein Motorrad auch nur für einen Tag ohne Versicherung zugelassen, meldet der bisherige Versicherer das der Zulassungsstelle, und die veranlasst die Außerbetriebsetzung. Wer in dieser Zeit fährt, macht sich strafbar.
Bei den freiwilligen Kaskoversicherungen ist eine Lücke rechtlich unproblematisch – wirtschaftlich aber genauso unangenehm, weil Sie in dieser Zeit jeden Schaden am eigenen Motorrad selbst tragen.
Was mit Ihrer SF-Klasse passiert
Ihre schadenfreien Jahre nehmen Sie mit. Die Versicherer tauschen den Schadenverlauf untereinander aus; Sie müssen im Antrag nur den Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer angeben.
Beachten Sie aber: Übernommen wird die Zahl der schadenfreien Jahre, nicht Ihr bisheriger Beitragssatz. Der neue Versicherer rechnet sie in seine eigene Tabelle um – deshalb kann derselbe Rabatt beim neuen Anbieter anders ausfallen.
Wenn der Versicherer kündigt
Auch die Gesellschaft darf kündigen, insbesondere nach einem regulierten Schaden. Das ist ärgerlich, aber kein Drama: Jeder Kfz-Versicherer ist verpflichtet, Anträge auf die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung grundsätzlich anzunehmen. Sie finden also in jedem Fall einen neuen Vertrag – möglicherweise zu schlechteren Konditionen. Nutzen Sie die Zeit bis zum Vertragsende für einen gründlichen Vergleich.
Häufige Fragen
In der Praxis gibt es recht unterschiedliche Gründe, weshalb Versicherte ihre Gesellschaft wechseln wollen. Häufig ist eine Erhöhung der Versicherungsprämien die Ursache. In diesem Fall steht Ihnen nach Bekanntgabe der neuen Prämien ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Motorradversicherung zu. Nutzen Sie die Gelegenheit für einen Motorradversicherungsvergleich, um den günstigsten und besten Schutz zu finden, damit sich der Aufwand des Wechsels für Sie lohnt.
Ebenso häufig wie eine Preiserhöhung sind auch ein schlechter Service oder eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Versicherer die Ursachen dafür, sich anderweitig umzuschauen. Vielleicht wollten Sie einen Schaden regulieren lassen und mussten lange auf die Antwort der Gesellschaft warten. Vielleicht hat man auf Ihre Anfragen nicht schnell oder kompetent genug geantwortet. Vielleicht sind Sie aber auch schlicht der Meinung, dass es nach einigen Jahren in einem bestehenden Vertragsverhältnis an der Zeit ist, die Gesellschaft zu wechseln.
Sofern Sie Ihre Motorradversicherung von selbst kündigen und keine Vorschäden melden, dürfte es kein Problem sein, einen neuen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen. Hat hingegen Ihre Gesellschaft den Vertrag gekündigt, müssen Sie dies bei der Beantragung des neuen Versicherungsschutzes meistens angeben. Aus einem vom Versicherer beendeten Vertrag heraus kann es schwierig werden, einen neuen Vertrag zu guten Konditionen abzuschließen. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie einen Wechsel anstreben.
Bei einem Wechsel der Motorradversicherung müssen Sie darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung von einem Versicherer auf einen anderen ohne Unterbrechung übergeht. Die Versicherer sind gezwungen, genau darauf zu achten. Deshalb müssen Sie beide Seiten über die ausgesprochene Kündigung sowie den Abschluss des neuen Vertrags informieren.
Der Hintergrund dieses nahtlosen Übergangs ist, dass für die Motorrad-Haftpflichtversicherung eine Versicherungspflicht besteht. Solange das Motorrad zugelassen ist, darf es also nicht ohne Haftpflichtversicherung gefahren werden. Das liegt daran, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, ein Motorrad mit einer Haftpflichtversicherung zu versichern. Damit schützen Sie sich selbst als Halter sowie mögliche Unfallopfer vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Wenn Sie nämlich selbst einen Unfall verursachen und es zu Sach- oder Personenschäden kommt, kann das für Sie zum finanziellen Ruin führen. Die Haftpflicht wird also zu Ihrer Sicherheit abgeschlossen. Auch das Opfer eines Unfalls wird auf diese Weise geschützt, denn wenn keine Versicherung besteht und der Verursacher des Unfalls nicht zahlen kann, hat das Opfer die Kosten der Schadensbeseitigung zu tragen. Auch für ihn kann das zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Die Versicherungspflicht besteht also aus gutem Grund und muss zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer eingehalten werden.
Anders sieht es bei der Fahrzeugversicherung aus. Die Kaskoversicherung muss nicht ohne Unterbrechung ineinander übergehen, Sie können Ihren Versicherungsschutz zum Ablauf des Versicherungsvertrags jederzeit erweitern oder einschränken. Es besteht auch keine Notwendigkeit, den Vertrag fortlaufend zu führen. Denken Sie aber daran, dass Sie sich nicht ständig mit dem Wechsel des Versicherers beschäftigen wollen. Insofern lohnt es sich, genau darüber nachzudenken, aus welchen Gründen Sie Ihre Motorradversicherung wechseln wollen, und sich anschließend einen Versicherer zu suchen, der Ihre Ansprüche an einen umfassenden Versicherungsschutz besser erfüllt.
Die Kündigung Ihrer Motorradversicherung ist sowohl ordentlich als auch außerordentlich möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die ordentliche Kündigung der Motorradversicherung erfolgt mit einer Frist von einem Monat. Dabei ist das Vertragsende ausschlaggebend. Allerdings ist dieser Zeitpunkt nicht einheitlich festgelegt. Bei vielen Versicherern endet der Vertrag zum Jahresende. Bei anderen Gesellschaften gibt es einen unterjährigen Zeitpunkt, meist ist das der Tag, zu dem Sie den Vertrag ursprünglich abgeschlossen haben. Auch bei Zulassung mit einem Saisonkennzeichen beginnt und endet der Vertrag unterjährig.
Wenn Sie unsicher sind, wann dieser Stichtag ist, schauen Sie am besten in Ihre Versicherungsunterlagen. Dort sind die Zeitpunkte aufgeführt, zu denen der Vertrag beginnt und endet. Ein Monat vor dem Ende des Vertrags muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben. Einen Grund für Ihre ordentliche Kündigung müssen Sie übrigens in Ihrem Schreiben nicht angeben. Sollten Sie Ihr Motorrad abmelden, kündigen Sie die Versicherung selbstverständlich zum Zeitpunkt der Abmeldung.
Von der ordentlichen Kündigung zu unterscheiden, ist die außerordentliche Kündigung der Motorradversicherung. Sie wird auch als Sonderkündigung bezeichnet. Die wichtigsten Gründe dafür sind eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Leistungssteigerung. Man spricht dann von einer grundlosen Erhöhung der Versicherungsprämie. Das kommt recht häufig vor, denn Versicherer erhöhen ihre Beiträge in sehr regelmäßigen Abständen. Gerade zum Jahresende ist deshalb ein regelrechter Ansturm auf die Versicherer zu verzeichnen, weil viele Motorradhalter ihren Vertrag kündigen wollen, um aufgrund der gestiegenen Kosten der Motorradversicherung zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Auch nach der Regulierung eines Schadensfalls dürfen Sie außerordentlich kündigen.
Sofern Ihr Versicherer übrigens eine Anpassung des Beitrags vornimmt, weil sich die Beiträge an Ihrem Wohnort und in Ihrer Regionalklasse geändert haben, berechtigt dies ebenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung. Anders sieht es aus, wenn Sie umziehen und dadurch in eine andere Regionalklasse eingestuft werden. Dann dürfen Sie Ihre Motorradversicherung nicht außerordentlich kündigen, weil Sie die Änderung des Vertrags selbst verursacht haben.
Die außerordentliche Kündigung Ihrer Motorradversicherung müssen Sie spätestens vier Wochen nach Eingang des neuen Versicherungsbescheids an den Versicherer senden. Nur dann kündigen Sie Ihre Motorradversicherung fristgerecht. Achten Sie darauf, in Ihrer außerordentlichen Kündigung einen Grund anzugeben. Dieser sollte natürlich zutreffend sein. Andernfalls muss der Versicherer die Beendigung Ihres Vertrags nicht anerkennen.
Am besten versenden Sie die Kündigung Ihrer Motorradversicherung per Einschreiben und legen Sie einen Rückschein bei. Damit muss der Versicherer das Datum bestätigen, an dem er Ihre Kündigung erhalten hat. Für die Gültigkeit der Kündigung Ihrer Motorradversicherung ist es wichtig, dass das Schreiben fristgerecht – also vier Wochen vor Vertragsablauf – beim Versicherer eingeht. Ausschlaggebend ist hier nicht das Absendungsdatum, sondern das Eingangsdatum beim Versicherer. Geht Ihre Kündigung nicht fristgerecht zu, muss die Gesellschaft sie nicht anerkennen. Für Sie bedeutet das, dass Sie den Vertrag weiterhin für ein weiteres Jahr unverändert fortführen müssen. Diesen Ärger ersparen Sie sich am besten, indem Sie frühzeitig kündigen.
Um eine formgerechte Kündigung bei Ihrer Motorradversicherung einzureichen, ist nicht nur die Einhaltung der Kündigungsfrist erforderlich. Das Anschreiben muss folgende Informationen beinhalten:
- Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Adresse der Versicherung (ersichtlich aus den Versicherungsunterlagen)
- Versicherungsnummer
- Fahrzeugkennzeichen
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
- Im Falle der außerordentlichen Kündigung: Angabe des Kündigungsgrundes
- Datum und Unterschrift
Auch der Versicherer Ihres Motorrads darf den Vertrag nach einem gemeldeten Schaden kündigen. Das wiederum ist für Sie in der Regel eher ungünstig. Beim Abschluss des neuen Vertrags müssen Sie nämlich angeben, ob ein Versicherungsschutz besteht oder ob der Vertrag gekündigt wurde. Außerdem müssen Sie den neuen Versicherer darüber informieren, dass der Vorvertrag seitens der Versicherungsgesellschaft beendet wurde. In diesem Fall kann es schwierig sein, einen neuen Versicherer zu finden, der Sie mit einem vernünftigen Beitrag akzeptiert. Es ist deshalb besser, den Vertrag selbst zu beenden und nicht auf die Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft zu warten.
Bevor Sie Ihre Motorradversicherung kündigen, sollten Sie ein verbindliches Angebot Ihres neuen Versicherers erhalten haben. Ein Antrag auf Abschluss einer Fahrzeugversicherung darf nämlich abgelehnt werden. Wenn Sie Ihren Vertrag bei der alten Motorradversicherung kündigen, sind Sie in diesem Fall ohne Versicherungsschutz. Deshalb ist es besser, die Kündigung erst dann einzureichen, wenn der neue Vertrag unterschriftsreif ist, damit der Wechsel der Motorradversicherung nahtlos vonstattengeht.
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