Die DEVK mit Sitz in Köln gehört zu den größeren deutschen Versicherern. Das Unternehmen bietet Versicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden an und existiert seit mehr als 120 Jahren auf dem deutschen Markt. Für die Motorradversicherung gibt es bei der DEVK zwei verschiedene Absicherungsvarianten: den Aktiv-Schutz und den Komfort-Schutz.
Die Tarife der DEVK – Aktiv-Schutz und Komfort-Schutz
In der Haftpflichtversicherung unterscheiden sich die beiden Tariflinien der DEVK nur minimal. Im Aktiv-Schutz erhalten geschädigte Personen maximal 12 Millionen Euro, im Komfort-Schutz 15 Millionen Euro.
In der Kaskoversicherung sind die Unterschiede größer. So erhalten Kunden, die sich für den Aktiv-Schutz entscheiden, nur in den ersten drei Monaten nach Kauf eines Neumotorrads den Kaufpreis erstattet, wenn es zum Totalschaden kommt. Im Komfort-Schutz gilt die Erstattung bis zu 18 Monate nach dem Kauf. Bei Gebrauchtmotorrädern erhalten Kunden der DEVK bis zu sechs Monate nach Kauf den Kaufpreis erstattet, wenn sie sich für den Komfort-Schutz entscheiden. Zusätzlich wird bei Kollisionen mit Tieren eine Erstattung von bis zu 1.500 Euro für Motorradschutzkleidung geleistet, in der Vollkasko gilt das bei Unfällen aller Art.
Der Schutzbrief für Motorräder
Die DEVK bietet für alle Kraftfahrzeuge einen einheitlichen Schutzbrief mit dem Namen Auto Plus an. Enthalten sind Leistungen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft nach einer Panne direkt am Pannenort, das Abschleppen zur nächsten Werkstatt und abhängig von der Entfernung zum Wohnort auch die Kosten für ein Mietfahrzeug und eine oder mehrere Übernachtung, wenn das Fahrzeug nicht schnell repariert werden kann.
DEVK Motorradversicherung kündigen
Motorradversicherung können Sie zum Ablauf des Vertrags mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Saisonkennzeichen ist das in der Regel der Saisonbeginn, bei Ganzjahreskennzeichen entsprechend der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung kann in Textform erfolgen und sollte mindestens die Versicherungsnummer und den Namen des Versicherungsnehmers enthalten. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht. Anders als bei einem Widerruf muss die Kündigung vor dem Ablauf der Frist eingegangen sein. Bei einem Widerruf reicht das rechtzeitige Absenden des Briefes zur Fristwahrung.