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ADAC Motorradversicherung

Der ADAC ist der größte deutsche Automobilclub und bietet seinen Mitgliedern diverse Vorteile rund um die eigene Mobilität mit Fahrzeugen. Neben vielen Clubleistungen vertreibt der ADAC auch eine eigene Auto- und Motorradversicherung. Zuständig dafür ist die ADAC Autoversicherungs-AG. Eine Mitgliedschaft im ADAC ist für die Versicherung keine Voraussetzung, allerdings gibt es zusätzliche Beitragsnachlässe, wenn Kunden auch Mitglied im Club sind.

Die Tarife der ADAC Motorradversicherung

Die ADAC Versicherung bietet drei verschiedene Tarifvarianten in der Kfz-Versicherung an: Basis, Komfort und Premium. Die Basis-Deckung bietet nur einen grundlegenden Schutz und eignet sich vor allem für ältere Motorräder, bei denen ein reiner Haftpflichtschutz ausreicht. Allerdings sind in der Basisvariante keine Eigenschäden mitversichert. Wer mit seinem Motorrad gegen ein eigenes weiteres Fahrzeug fährt, erhält in diesem Fall keine Leistungen. In der Komfortvariante sind Eigenschäden bis zu 50.000 Euro abgedeckt und in der Premiumvariante sogar bis 100.000 Euro.

Die Kaskoversicherung bietet keine speziell auf Motorradfahrer zugeschnittenen Sonderdeckungen. Allerdings erhalten auch Motorradfahrer in den ersten 12 – 36 Monaten nach dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges den jeweiligen Kaufpreis bei einem Totalschaden oder einer Entwendung erstattet. In der Basis-Deckung sind es 12 Monate, in der Komfort-Deckung 24 Monate und Kunden, die sich für die Premium-Variante entscheiden, erhalten sogar 36 Monate lang die Neu- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung.

Schutzbriefleistungen in der ADAC Autoversicherung

Ein Schutzbrief ist bei der Kfz-Versicherung des ADACs nicht als Tarifbaustein vorgesehen. Kunden entscheiden sich stattdessen für eine Mitgliedschaft im Verein und erhalten darüber fahrzeugunabhängig umfangreiche Schutzbriefleistungen.

ADAC Motorradversicherung kündigen

Die Motorradversicherung des ADACs kann zum Ablauf des Vertrags mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Ablauf ist bei ganzjährigen Verträgen in der Regel der 01.01. eines Jahres. Bei Saisonkennzeichen nutzen die Versicherer meist den Saisonbeginn als Ablaufdatum. Die Kündigung kann in Textform erfolgen, ein Brief ist nicht unbedingt erforderlich, die Kündigung per E-Mail sollte ausreichend sein.