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Vorteile, Regeln & Kosten für das Saisonkennzeichen

Fahren Sie Ihr Motorrad nur saisonal? Dann sparen Sie mit einem Saisonkennzeichen bares Geld bei Steuer und Versicherung! Unser Ratgeber erklärt alle Vorteile, wie die Anmeldung funktioniert, was Sie beachten müssen (z. B. Parken außerhalb der Saison) und wie der Versicherungsschutz (Ruheversicherung) geregelt ist.
Geschrieben von
Thomas Schulz

Nicht jeder Motorradfahrer will seine Maschine das ganze Jahr bewegen. In der kalten Jahreszeit bleibt sie bei vielen in der Garage – und trotzdem laufen Versicherungsbeitrag und Kfz-Steuer weiter. Genau dafür gibt es das Saisonkennzeichen: Sie legen einmal fest, in welchen Monaten das Motorrad zugelassen ist, und zahlen auch nur für diese Zeit. Das ständige An- und Abmelden entfällt.

Kurzgefasst: Für Saisonfahrer fast immer die richtige Wahl

  • Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate und steht als Zusatz auf dem Kennzeichen.
  • Beitrag und Kfz-Steuer fallen nur anteilig für diese Monate an.
  • Das ständige An- und Abmelden zu Saisonbeginn und -ende entfällt.
  • Außerhalb der Saison greift in der Regel die beitragsfreie Ruheversicherung – die abgestellte Maschine bleibt geschützt.
  • Wichtige Einschränkung: Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Motorrad auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden.

So funktioniert das Saisonkennzeichen

Bei der Zulassung geben Sie an, in welchen Monaten Sie fahren wollen. Diese Angabe wird als Bruch auf das Kennzeichen geprägt – oben der erste, unten der letzte Monat der Saison. Ein Kennzeichen mit dem Zusatz „3/10″ bedeutet: zugelassen vom 1. März bis zum 31. Oktober.

Der Betriebszeitraum ist auf volle Monate zu bemessen und muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen (§ 10 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Innerhalb dieser Zeit gilt das Motorrad als regulär zugelassen, außerhalb als vorübergehend stillgelegt – ohne dass Sie zur Zulassungsstelle müssen.

Zu Beginn und Ende der Saison passiert das automatisch. Sie brauchen weder einen Termin noch eine neue eVB-Nummer, und die Zulassung verlängert sich Jahr für Jahr, bis Sie sie ändern oder das Fahrzeug abmelden.

Vorteile und Grenzen

Dafür spricht
  • Beitrag und Kfz-Steuer nur für die gefahrenen Monate
  • kein An- und Abmelden, keine Behördengänge, keine Gebühren zweimal im Jahr
  • der Versicherungsschutz für die abgestellte Maschine bleibt über die Ruheversicherung erhalten
  • der Vertrag läuft durch, statt bei jeder Abmeldung neu zu beginnen
  • zusätzlicher Rabatt, weil der Versicherer von geringerer Fahrleistung ausgeht

Dagegen spricht
  • außerhalb der Saison kein Fahren – auch nicht an einem warmen Wintertag
  • das Motorrad darf außerhalb der Saison nicht auf öffentlichen Straßen stehen
  • ein privater Stellplatz oder eine Garage ist damit praktisch Voraussetzung
  • eine Hauptuntersuchung, die außerhalb der Saison fällig wird, will geplant sein

Welche Saison ist die richtige?

Der Zeitraum sollte zu Ihrem tatsächlichen Fahrverhalten passen – jeder Monat weniger spart Geld, jeder Monat zu wenig kostet Fahrfreude. Zwei praktische Überlegungen helfen bei der Wahl:

  • Ränder großzügig wählen. Ein warmer März oder ein goldener Oktober kommen häufiger vor als ein fahrbarer Januar. Wer den Saisonstart zu spät legt, ärgert sich im Frühjahr.
  • Auf Termine achten. Fällt die Hauptuntersuchung in die Winterpause, müssen Sie das Motorrad mit einem Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle bringen. Es lohnt sich, den HU-Termin in die Saison zu legen.
  • Nicht zu kurz ansetzen. Viele Versicherer rechnen ein Versicherungsjahr erst ab einer Mindestsaison als schadenfreies Jahr an – bei einer sehr kurzen Saison kann die Besserstufung in die nächste SF-Klasse deshalb ausbleiben. Fragen Sie das vor der Wahl des Zeitraums bei Ihrem Versicherer nach.

Ändern lässt sich der Betriebszeitraum jederzeit – dafür ist allerdings ein Gang zur Zulassungsstelle und ein neues Kennzeichenschild nötig.

Ruheversicherung: Schutz in der Winterpause

Außerhalb des Betriebszeitraums endet Ihr Versicherungsvertrag nicht, er ruht. Die meisten Versicherer bieten dafür eine beitragsfreie Ruheversicherung, die den Teilkaskoschutz für die abgestellte Maschine aufrechterhält. Diebstahl, Brand oder ein Sturmschaden in der Garage sind also weiterhin gedeckt.

Zwei Bedingungen sind dabei üblich:

  • Das Motorrad muss in einem abgeschlossenen Raum oder auf einem umfriedeten Grundstück stehen.
  • Es darf in dieser Zeit nicht bewegt werden – auch nicht auf öffentlichen Wegen zur Werkstatt.
Abstellen auf der Straße ist nicht erlaubt

Ein häufig unterschätzter Punkt: Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder in Betrieb gesetzt noch abgestellt werden. Ein Motorrad, das im Winter am Straßenrand steht, ist ein Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften – und im Schadensfall ist der Ruheversicherungsschutz gefährdet. Wer keinen privaten Stellplatz hat, sollte über die Saisonlänge noch einmal nachdenken.

Kfz-Steuer beim Saisonkennzeichen

Die Kfz-Steuer wird ebenfalls nur anteilig für die zugelassenen Monate erhoben. Bei einer Saison von acht Monaten zahlen Sie also zwei Drittel der Jahressteuer.

Für Motorräder berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum. Wie viel für Ihre Maschine anfällt, ermitteln Sie in wenigen Sekunden mit unserem Motorrad-Steuer-Rechner. Auch die Versicherungskosten sinken anteilig – zusätzlich zum Rabatt für die geringere Fahrleistung.

Alternativen zum Saisonkennzeichen

  • Ganzjährige Zulassung – sinnvoll, wenn Sie auch im Winter gelegentlich fahren oder keinen privaten Stellplatz haben.
  • Vorübergehende Stilllegung – flexibler beim Zeitraum, kostet aber jedes Mal Gebühren und Behördengang. Achtung: Nach längerer Stilllegung kann der Schadenfreiheitsrabatt verfallen – beim Saisonkennzeichen passiert das nicht.
  • Kurzzeitkennzeichen – nur für einzelne Fahrten, etwa zur Hauptuntersuchung oder zum Käufer.

Häufige Fragen

Prinzipiell lassen Sie Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen nicht das ganze Jahr über für 12 Monate zu, sondern nur für einen vorübergehenden Zeitraum. Üblich ist etwa die Phase von März bis in den Oktober hinein. In dieser Zeit ist das Wetter recht schön, warm und trocken, deshalb ist diese Zeit die bevorzugte Reisezeit für Motorradfahrer.

Ein Vorteil des Saisonkennzeichens liegt darin, dass das Motorrad nicht jedes Jahr wieder zugelassen und abgemeldet werden muss. Damit ersparen Sie selbst sich den Aufwand, immer wieder bei der Zulassungsstelle zu erscheinen, und auch für die Behörden entfällt die erneute Anmeldung und Abmeldung. Ein Motorrad-Saisonkennzeichen können Sie zwischen zwei und 11 Monaten lang nutzen. Die Zeit können Sie frei wählen, Sie sind also nicht an bestimmte Monate gebunden. Achten Sie darauf, dass Sie das Motorrad außerhalb dieser Zeit entweder auf Ihrem privaten Parkplatz oder in Ihrer Garage abstellen. Ohne Saisonkennzeichen dürfen Sie Ihr Motorrad nämlich nicht auf öffentlichen Wegen und Straßen nutzen.

Für die Anmeldung Ihres Zweirads mit Saisonkennzeichen gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Motorräder. Sie benötigen ein Kennzeichen, die Anmeldung erfolgt bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.

Eine Besonderheit gibt es allerdings beim Aufdruck auf dem Kennzeichen. Für welche Monate das Kennzeichen zugelassen ist, erkennen Sie nämlich an der Aufschrift. Angegeben sind der erste und der letzte Monate der gewählten Saison. Wenn Sie sich für die Zeit von Mai bis Oktober entscheiden, sind auf Ihrem Kennzeichen die Zahlen 05 bis 10 aufgedruckt. Dadurch ist für jeden Verkehrsteilnehmer und vor allem für die Polizei auf den ersten Blick zu erkennen, dass Sie ein Motorrad mit Saisonkennzeichen fahren.

Gleichzeitig müssen Sie das Kennzeichen nicht jedes Jahr wieder neu anbringen. Es wird einmal befestigt und gilt dann für die kommenden Jahre. Das erspart Ihnen die lästige Anmeldung am Anfang der Saison und die Abmeldung am Ende. Ihre Zulassung mit Saisonkennzeichen gilt bis auf Widerruf. Das heißt, Sie melden das Zweirad einmal mit einem Saisonkennzeichen an und nutzen es dann, solange Sie wollen.

Die Motorradversicherung läuft bei einem Saisonkennzeichen zwar das ganze Jahr über, doch Sie zahlen nur für die Phase Beiträge, in der Sie das Zweirad nutzen. Wenn Sie Ihr Motorrad also lediglich sechs Monate lang fahren, zahlen Sie auch nur in dieser Zeit die Versicherungsbeiträge. Der Schutz für Ihr Motorrad bleibt trotzdem das ganze Jahr über bestehen. Mit einem Saisonkennzeichen können Sie also optimal Versicherungsbeiträge Ihres Motorrads sparen.

Außerdem entfallen natürlich die Gebühren für die wiederholte Anmeldung im Frühjahr und die Abmeldung im Herbst. Dadurch sparen Sie mit einem Saisonkennzeichen jedes Jahr bares Geld. Auf die Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse und die Erhöhung des SF-Rabatts müssen Sie übrigens auch als Halter eines Motorrads mit Saisonkennzeichen nicht verzichten. Voraussetzung ist lediglich, dass Ihr Motorrad mindestens sechs Monate lang angemeldet ist. Sofern Sie diesen Zeitraum für die Zulassung wählen, werden Sie bei Unfallfreiheit im kommenden Jahr eine Schadenfreiheitsklasse nach oben gestuft und zahlen in Zukunft noch günstigere Beiträge.

Für die Steuer auf Ihr Motorrad gelten ähnliche Regeln wie für die Versicherung. Sie erhalten bei der Zulassung einen Steuerbescheid, aus dem die Höhe der Steuer hervorgeht. Allerdings wird sie nur anteilig für die Monate berechnet, in denen Ihr Motorrad zugelassen ist. Für die anderen Monate müssen Sie keine Steuer zahlen. Somit sparen Sie nicht nur die Beiträge für die saisonale Versicherung, sondern auch die Kosten für die Steuer. Auch vor diesem Hintergrund ist ein Saisonkennzeichen eine optimale Empfehlung für alle, die ihr Motorrad nicht durchgängig das ganze Jahr fahren werden.

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