Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko ist die teuerste Motorradversicherung – und die einzige, die auch bei selbst verschuldeten Unfällen zahlt. Für neue, teure oder finanzierte Maschinen ist sie meist die richtige Wahl, für ältere hingegen selten. Wie Sie das für Ihr Motorrad durchrechnen: was die Neupreisentschädigung bringt und was eine Rückstufung wirklich kostet.
Geschrieben von
Thomas Schulz

Die Vollkaskoversicherung fürs Motorrad gilt vielen Fahrern als zu teuer – und für manche Maschinen ist sie das auch. Als freiwillige Fahrzeugversicherung steht sie neben der günstigeren Teilkasko und ist klar von der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung zu unterscheiden. Ihr entscheidender Vorteil: Sie ist die einzige Motorradversicherung, die auch dann zahlt, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben.

Kurzgefasst: Vollkasko lohnt sich bei neuen und teuren Maschinen

  • Die Motorrad-Vollkaskoversicherung ist freiwillig und die teuerste der drei Motorradversicherungen – deckt dafür aber die meisten Schadensfälle ab.
  • Anders als die Teilkasko zahlt sie auch bei selbst verschuldeten Unfällen und bei Vandalismus.
  • Sinnvoll ist sie vor allem bei neuen, teuren oder seltenen Motorrädern.
  • Bei älteren oder günstigen Maschinen genügt meist die Teilkasko.
  • Bei finanzierten und geleasten Motorrädern ist die Vollkasko in der Regel vertraglich vorgeschrieben.

Was die Vollkasko zusätzlich abdeckt

Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und ergänzt sie um die Schäden, die Sie selbst verursachen oder deren Verursacher unbekannt bleibt.

Zusätzliche Leistungen der Vollkasko gegenüber der Teilkasko
Schadensfall Teilkasko Vollkasko
Sturz oder Unfall ohne Fremdbeteiligung
Selbst verschuldeter Zusammenstoß
Vandalismus und mutwillige Beschädigung
Schaden durch Fahrerflucht des Gegners
Diebstahl, Brand, Sturm, Wildunfall
Legende: ✔ = grundsätzlich abgedeckt; — = nicht abgedeckt. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Tarifs.

Gerade der letzte Punkt der Teilkasko-Spalte wird oft übersehen: Wenn ein anderer Ihr geparktes Motorrad umwirft und verschwindet, zahlt weder die gegnerische Haftpflicht – die gibt es ja nicht – noch die Teilkasko. Nur die Vollkasko springt ein.

Wann sich die Vollkasko rechnet

Die Faustregel „Vollkasko nur in den ersten Jahren“ ist eine grobe Näherung. Sinnvoller ist eine kurze eigene Rechnung: Stellen Sie dem jährlichen Mehrbeitrag gegenüber der Teilkasko den Betrag gegenüber, den Sie bei einem selbst verschuldeten Totalschaden ersetzt bekämen. Solange dieser Betrag ein Vielfaches des Mehrbeitrags ausmacht, trägt sich die Vollkasko.

Vollkasko sinnvoll
  • Neufahrzeug oder erst wenige Jahre alte Maschine
  • hoher Anschaffungswert oder seltenes Modell
  • finanziertes oder geleastes Motorrad – hier ist sie meist Pflicht
  • hohe Jahresfahrleistung, viel Stadtverkehr
  • Fahranfänger mit noch wenig Routine auf der Maschine
  • ein Totalschaden wäre finanziell nicht zu verkraften

Teilkasko genügt
  • ältere Maschine mit niedrigem Zeitwert
  • günstig gekauftes Gebrauchtmotorrad
  • Sie könnten den Ersatz notfalls selbst finanzieren
  • geringe Fahrleistung, überwiegend Landstraße
  • der Mehrbeitrag erreicht in wenigen Jahren den Fahrzeugwert

Pflicht bei Finanzierung und Leasing

Wer sein Motorrad finanziert oder least, hat die Wahl meist gar nicht: Bank und Leasinggeber verlangen in ihren Verträgen eine Vollkaskoversicherung, oft zusätzlich mit begrenztem Selbstbehalt. Der Grund ist einfach – das Fahrzeug dient als Sicherheit und darf nicht wertlos werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie auf die Teilkasko herunterstufen.

Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Neupreisentschädigung

Im Totalschadenfall erstattet die Vollkasko grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert: den Betrag, den ein gleichwertiges gebrauchtes Motorrad am Markt kostet. Das ist deutlich weniger, als Sie ursprünglich bezahlt haben.

Für junge Fahrzeuge bieten viele Tarife deshalb eine Neupreisentschädigung: Innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Erstzulassung erhalten Sie den Neupreis oder den Kaufpreis erstattet. Wie lange dieser Zeitraum läuft, unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern – bei einer neuen Maschine ist das eines der wichtigsten Vergleichskriterien überhaupt.

Ein Totalschaden liegt übrigens nicht erst vor, wenn nichts mehr zu retten ist: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, rechnet der Versicherer auf Totalschaden ab. Bei Motorrädern ist dieser Punkt schneller erreicht als beim Auto, weil Verkleidungsteile und Rahmen teuer sind.

Rückstufung nach einem Vollkaskoschaden

Jeder regulierte Vollkaskoschaden führt zur Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse – in der Vollkasko wird dafür eine eigene SF-Klasse geführt, getrennt von der Haftpflicht. Die höheren Beiträge zahlen Sie anschließend über mehrere Jahre.

Bei kleineren Schäden lohnt deshalb die Frage an den Versicherer, wie viel die Rückstufung insgesamt kostet. Liegt dieser Betrag über den Reparaturkosten, ist es günstiger, den Schaden selbst zu zahlen. Sie haben dazu nach der Regulierung meist noch einige Monate Zeit, den Betrag zurückzuerstatten und die Rückstufung rückgängig zu machen.

Rabattschutz prüfen

Der Baustein Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach einem Schaden pro Versicherungsjahr. Er kostet selbst Beitrag und lohnt sich vor allem bei guten SF-Klassen. Wichtig beim Vergleich: Was passiert beim Wechsel zu einem anderen Versicherer? Manche Anbieter melden dem neuen Versicherer die tatsächliche, ungeschützte Einstufung – der Vorteil verpufft dann beim Wechsel.

So senken Sie den Vollkasko-Beitrag

  • Höhere Selbstbeteiligung – der wirksamste Hebel. Wählen Sie einen Betrag, den Sie jederzeit aufbringen können.
  • Werkstattbindung – spürbarer Nachlass gegen die Zusage, im Schadensfall eine Partnerwerkstatt zu nutzen.
  • Saisonkennzeichen – Beitrag und Kfz-Steuer fallen nur für die Zulassungsmonate an.
  • Geschützter Stellplatz – Garage statt Straßenrand wird von vielen Versicherern rabattiert.
  • Fahrerkreis begrenzen – jeder zusätzliche, vor allem junge Fahrer kostet.
  • Jährliche Zahlweise – vermeidet den Ratenzuschlag.

Häufige Fragen

Eine Motorrad-Vollkaskoversicherung greift, wenn Sie selbst einen Unfall mit Ihrem Motorrad verursachen. Der Versicherer trägt die Schäden an Ihrem Motorrad, der Ersatz des Schadens kann je nach Tarif den Neuwert des Motorrads umfassen. Auch wenn Sie mit Ihrem Motorrad verunglücken und Ihr Unfallgegner Schuld hat, aber aufgrund einer Fahrerflucht nicht ermittelt werden kann, kommt die Vollkaskoversicherung für den Schaden an Ihrem Motorrad auf.

Die Motorrad-Vollkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die auch in der Teilkasko enthalten sind. Allerdings kommen weitere Schäden hinzu, wobei es keine Rolle spielt, ob die Maschine in der Nacht aufgrund von Vandalismus beschädigt wurde oder ob Sie in einen Unfall verwickelt wurden. Auch bei Diebstahl oder bei Marderbiss dürfen Sie mit einer Erstattung des Schadens rechnen.

Im Prinzip kommt eine Motorrad-Vollkaskoversicherung also für diejenigen Schäden auf, die nicht von der Haftpflicht des Unfallgegners getragen werden. Vereinfacht gesagt gehören dazu alle Schäden, die nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

Sofern Sie den Unfall aufgrund von grober Fahrlässigkeit verursacht haben, kommt die Vollkaskoversicherung für Motorräder nicht für den Schaden auf. In diesem Fall müssen Sie die Reparatur Ihres Motorrads selbst bezahlen. Auch bei Alkohol am Steuer ist kein Ersatz der Kosten durch den Versicherer möglich, denn Sie müssen sich als Fahrer den Unfall dann selbst anlasten. Sofern Sie an einem Unfall eine Teilschuld bekommen, müssen Sie den entsprechenden Anteil des Schadens ebenfalls selbst zahlen.

Sie können dies unter Umständen über Ihre Motorrad-Vollkaskoversicherung regulieren, allerdings steigen dann die Versicherungsbeiträge an, weil Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. In solchen Fällen lohnt es sich, Kosten und Nutzen der Regulierung über den Versicherer genau gegeneinander abzuwägen.

Ob sich eine Vollkasko-Motorradversicherung als Rundum-sorglos-Paket lohnt, hängt sehr vom Einzelfall ab. Die Fahrzeugversicherung kostet auch in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse mehr Geld als die Motorrad-Teilkasko oder die Motorrad-Haftpflicht. Hier unterscheidet sich die Motorradversicherung nicht von der Kfz-Versicherung. Je länger Sie schadenfrei versichert sind, desto günstiger sind auch Ihre Versicherungsbeiträge. Machen Sie allerdings eine Regulierung geltend, werden Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Die Beiträge für Ihren Versicherungsschutz steigen in diesem Fall deutlich.

Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung senken Sie die Kosten für die Motorrad-Vollkaskoversicherung unabhängig von Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Allerdings müssen Sie diese Selbstbeteiligung im Fall einer Reparatur auch selbst zahlen.

Ob sich eine Vollkaskoversicherung für Motorräder rentiert, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Eine pauschale Antwort ist kaum zu geben. Als Anhaltspunkt gilt aber, dass Sie bei einer neuen oder teuren Maschine gut beraten sind, diesen Versicherungsschutz abzuschließen. Auch wenn Sie täglich mit dem Motorrad unterwegs sind und viel oder weite Strecken fahren, ist dieser Schutz zu empfehlen.

Ist Ihr Motorrad finanziert, stellt sich die Frage nach der Vollkaskoversicherung in anderer Form. Bei einem Leasing oder einer Finanzierung über Kredit kann der Geldgeber den Abschluss einer Motorrad-Vollkaskoversicherung von Ihnen verlangen. Das Alter des Motorrads ist dabei unerheblich. Falls Sie Ihr Motorrad bar bezahlen, gehört es Ihnen, und Sie können selbst entscheiden, ob Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen wollen oder ob Sie sich den Beitrag dafür sparen.

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